Bericht zur Gewässerqualität in Deutschland

Wasser Wasserstoff

Das Umweltbundesamt hat am 12.10.2022 die neue Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021 – Fortschritte und Herausforderungen“ vorgestellt. Danach sind nur etwa zehn Prozent der deutschen Gewässer (Flüsse, Seen und Küstengewässer) in einem guten ökologischen Zustand, was eine leichte Verbesserung gegenüber dem Jahr 2015 bedeutet. Insgesamt sind die chemischen Belastungen im Grundwasser leicht zurückgegangen. Allerdings musste jeder fünfte Grundwasserkörper in Deutschland weiterhin wegen zu hoher Nitratwerte als schlecht bewertet werden. Ursächlich für die Belastung ist vor allem die Landwirtschaft.

Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2027 chemisch, ökologisch und – beim Grundwasser – auch in der verfügbaren Menge „gut“ sein. Die Prognosen zur Entwicklung des Gewässerzustands lassen erwarten, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ⁠auch 2027 nicht erreicht sein werden. Deutschland steht insoweit vor großen Herausforderungen.

Die veröffentlichte Broschüre beinhaltet alle Daten zum Zustand der Gewässer in Deutschland im Jahr 2021. Sie beschreibt Belastungen und die Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden. Zudem zeigt sie die Maßnahmen auf, die notwendig sind, damit unsere Gewässer Lebensräume für vielfältige Arten bieten und auch langfristig ausreichend sauberes Wasser für alle zur Verfügung steht.

Anmerkung:

Trotz der leichten Verbesserung gegenüber 2015 zeigen die vorgelegten Zahlen, dass der Zustand der deutschen Gewässer insgesamt nicht gut ist. Das ist bedauerlich, da der Gewässerschutz und der Zustand der Gewässer ein hohes Gut sind. Daher setzen sich die Städte und Gemeinden hierfür seit vielen Jahren aktiv ein.

Um die Gewässerqualität zu verbessern und die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, bedarf es schnell einheitlicher Maßnahmen. Die sich in der Ressortabstimmung befindliche Nationale Wasserstrategie ist daher zu begrüßen und sollte zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Hierin muss eine erweiterte Hersteller- und Produktverantwortung festgeschrieben und diese konsequent umgesetzt werden. Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer bzw. in das Abwasser müssen möglichst schon an der Quelle und damit zu Beginn der Handlungskette vermieden werden. Dies betrifft sowohl die Industrie als auch die Landwirtschaft.

Zudem sollte im Rahmen des Gewässerschutzes der Fokus eindeutig auf dem Vorsorge- und Verursacherprinzip und nicht auf den kommunalen Kläranlagen liegen. Über eine nachgeschaltete sog. 4. Reinigungsstufe kann in Abhängigkeit von der Gewässersituation und der Gewässernutzung zwar gedacht werden, da diese in solchen Fällen auch einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten kann. Eine einseitige Konzentration auf die 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen ist jedoch abzulehnen.

Weitere Informationen sowie die Broschüre stehen zum Download unter

www.umweltbundesamt.de

bereit.

23.11.2022